Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für diesen, als auch alle künftigen Vertragsabschlüsse und somit für den gesamten Geschäftsverkehr der wellness-anlagenbau GmbH mit dem Auftraggeber.

Soweit im umseitigen Angebot anders lautende - diesen Bedingungen widersprechende - Vereinbarungen getroffen wurden, gehen diese Sondervereinbarungen den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Die Geltung der AGB tritt für den Auftragnehmer mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung bzw. Leistung der wellness-anlagenbau GmbH ein. Dabei haben mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit, es sei denn, dass diese in der Folge schriftlich bestätigt werden.

Widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Wirkung und gelten mit Übersendung der Auftragsbestätigung als abgelehnt.

Die wellness-anlagenbau GmbH behält sich geringfügige Änderungen der in ihren Angeboten, Katalogen, Prospekten oder sonstigen Aussendungen angeführten Angaben bezüglich Größe, Ausmaß, Gewicht, Preis, Ausgestaltung, Design u.ä. vor. Überhaupt behält sich die wellness-anlagenbau GmbH technische Weiterentwicklungen, Designänderungen und farbliche Abweichungen geringeren Ausmaßes, technische Änderungen aufgrund der Gegebenheiten auf der Baustelle oder aufgrund geänderter behördlicher Vorschriften vor. Derartige Änderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Mängelrügen.

2. Auftragsabwicklung

Der Auftraggeber hat der wellness - anlagenbau GmbH alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel für die Ausarbeitung und Planung von Saunaanlagen, Dampfbädern, sanitären Anlagen etc. rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er hat weiters dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen und die erforderliche Statik bei Auftragserteilung vorliegen. Die wellness-anlagenbau GmbH ist nicht verpflichtet, die ihr zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel auf ihre Richtigkeit, Tauglichkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.

Der Auftraggeber hat alle bauseitigen Arbeiten so rechtzeitig fertig zu stellen, dass die Anlieferung und Montage durch die wellness-anlagenbau GmbH ohne jede Behinderung, Beeinträchtigung und ohne Verzögerung erfolgen kann. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend dimensionierte Türen, Zugänge, Treppen und Flure für die Anlieferung von Saunen, Dampfbädern, Solarien etc. bis zum Aufstellplatz vorhanden sind. Er hat alle Anschlüsse an das Strom - und Wassernetz inklusive Versorgungs - und Entsorgungsleitungen, Elektroleitungen über eigenen FI abgesichert, Notrufanlagen inkl. Quittiertatsten, Zu - und Abluft bis zur Schnittstelle, sämtliche Estriche mit einer Restfeuchte von unter 3 % und einer waagrechten Stellfläche im Bereich der Kabinenwände und Bänke, Estriche feuchteisoliert mit Hochzügen an den Gebäudewänden und Gully eingedichtet, bei allen Holzkabinen und Solarien fertig verfliester Fussboden, Heizkreisverteiler und Heizleitungen angeschlossen, befüllt, entlüftet und mit der angegebenen Vorlauftemperatur versorgt sowie alle Temperaturmischer und Druckminderer bzw. falls notwendig auch eine Druckerhöhung, alle Bodenleitungen im Fussbodenaufbau sowie ggf. notwendige Verbindungsleitungen, notwendige Revisionsöffnungen jeweils lt. Installationsplan der wellness-anlagenbau GmbH herzustellen und dazu notwendige Fachkräfte (Installateure, Elektriker) beizustellen.

Für Sauna-Biosauna-Installationen, Dampfbad - Installation sowie Solarien sind folgende spezifische Vorarbeiten bauseits zu erbringen:

Sauna/Saunarium: Herstellung des Fußbodens inklusive Fliesen im Saunabereich sowie im Vorraum, fachmännische Elektro-und Sanitärinstallation nach den Vorgaben der wellness-anlagenbau GmbH, Vorarbeiten für Be-/entlüftung, Isolierung der Anlage samt dichter Dampfsperre zur Vermeidung von Schwitzwasser, Aufbauten.

Dampfbad, Tepidarium, Duschen: Feuchteisolierter Estrich, fachmännische Elektro-und Sanitärinstallation, Wasseranschluss, Boden - Abwasseranlage, Be-/entlüftung.

Solarien: Fliesenboden, fachmännische Elektroinstallation.

Whirlpool: Elektro-, Sanitär-und Heizungsinstallation, Untermauerung des Whirlpools.

Besondere, über diese bauseitigen Vorleistungen hinausgehende bauseits zu erbringende Leistungen, insbesondere Schnittstellen, ab denen die wellness-anlagenbau GmbH mit ihren Leistungen anschließt, werden verbindlich im Installationsplan der wellness-anlagenbau GmbH geregelt.

Die Teilnahme an Baubesprechungen liegt im Ermessen der wellness-anlagenbau GmbH. Die Ergebnisse derartiger Baubesprechungen sind für die wellness-anlagenbau GmbH nicht verbindlich, sie haben ausschließlich informativen Charakter und entbinden den Auftraggeber nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Auftrag bzw. aus diesen Allgemeinen Bedingungen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich netto zuzüglich Umsatzsteuer und zuzüglich Nebenkosten, wie zB. Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle, Grenzabgaben, Montagematerial, etc., welche jeweils zu Lasten des Auftragsgebers gehen.

Die wellness-anlagenbau GmbH ist berechtigt, Teilrechnungen über erbrachte Teilleistungen zu fakturieren. Bei Aufträgen mit einer Nettoauftragssumme von mehr als Euro 3.000,-- gelangt jedenfalls eine Anzahlung von mindestens einem Drittel der Auftragssumme, zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Auftragsbestätigung, zur Verrechnung. Teilrechnungen sind unabhängig davon, ob Bemängelungen bestehen oder nicht, bei Fälligkeit ohne Abzug zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, so ist die wellness-anlagenbau GmbH bis zum Einlangen des gesamten Außenstandes auf ihrem Konto von weiteren Leistungen aus irgendeinem laufenden Auftrag gegenüber dem Auftraggeber entbunden.

Zusatzlich zum vereinbarten Entgelt gelangen Fahrtkosten zur Verrechnung, falls der Auftraggeber einen vereinbarten Abnahmetermin nicht einhält, seine Vorleistungen nicht fristgerecht erbringt oder zu Unrecht Mängel behauptet und dadurch zusätzliche Anfahrten der wellness-anlagenbau GmbH verursacht.

Rechnungen der wellness-anlagenbau GmbH sind binnen acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Diese Frist wird durch eine vom Auftraggeber veranlasste Rechnungsprüfung nicht verlängert. Die Aufrechnung mit tatsächlichen oder vermeintlichen Gegenforderungen des Auftraggebers wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen im Ausmaß von acht Prozentpunkten über dem Basisprozentsatz zuzüglich Mahnspesen von jeweils Euro 10,-- je Mahnung verrechnet.

Rabatte und Nachlässe auf Rechnungssummen werden nur für den Fall der pünktlichen und vollständigen Bezahlung sämtlicher Teilrechnungen aus einem Auftrag gewährt. Bei Zahlungsverzug mit auch nur einer Teilrechnung hat der Auftraggeber allfällige bereits für früher fällig gewordene Teilleistungen in Anspruch genommene Rabatte nachzuzahlen.

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf das im Auftrag angeführte Geschäftskonto der wellness-anlagenbau GmbH geleistet werden; diese sind zunächst auf Zinsen, sodann auf Kosten und zuletzt auf das Kapital anzurechnen. Unabhängig von einer allenfalls gegensätzlichen Zahlungswidmung durch den Auftraggeber ist die wellness-anlagenbau GmbH berechtigt, Zahlungen auf dessen jeweils älteste Schuld anzurechnen.

Die ausgelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises/Werklohnes samt Nebenkosten im Eigentum der wellness-anlagenbau GmbH.

Im Falle des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder einer von diesem zu vertretenden Liefer - oder Montageverzögerung ist die wellness-anlagenbau GmbH berechtigt, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung gültigen Tagespreise unbeschadet eines allfälligen Schadenersatzanspruches zu verrechnen.

Vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste Sonder-, Zusatz- oder Mehrleistungen, aber auch Änderungen aufgrund nachträglicher behördlicher Auflagen sowie Leistungen der wellness-anlagenbau GmbH aufgrund unberechtigter Mängelrügen des Auftraggebers sind zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu bezahlen. Für diese Leistungen können - soweit nicht ohnehin ein Nachtragsangebot vorliegt - die für derartige Leistungen im Bereich Kufstein üblicherweise angemessenen Ansätze verrechnet werden.

4. Lieferung

Allfällige im Auftrag angegebene Liefertermine sind unverbindlich; die Nichteinhaltung derartiger Termine berechtigt den Auftraggeber weder zu Schadenersatzansprüchen, noch zur Verrechnung eines Pönales. Allerdings ist der Auftraggeber nach erfolgloser Setzung einer mindestens vierzehntägigen Nachfrist berechtigt, vom Auftrag zurück zu treten.

Die Art der Anlieferung bzw. Versendung wird von der wellness-anlagenbau GmbH vorgegeben. Mit der Übergabe der bestellten Waren an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahrentragung auf den Auftraggeber über. Das Entladen der Waren ist bei bloßen Lieferungen Sache des Auftraggebers. Werden die Waren bei Auslieferung nicht fristgerecht übernommen, so ist die wellness-anlagenbau Gmbh berechtigt, diese auf Kosten des Auftraggebers bei einem Spediteur einzulagern.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die mit der wellness-anlagenbau GmbH bei Vertragsabschluss vereinbarten Montage- und Liefertermine eingehalten werden können. Dazu hat er die notwendigen Vorarbeiten so rechtzeitig fertig zu stellen, dass der Montagebeginn und die Durchführung der Auftragsarbeiten ohne Verzögerung und Stehzeiten möglich ist. Die Zufahrt und der Zugang zum Montagebereich müssen ausreichend dimensioniert sein und sind diese vom Auftraggeber für den Montagezeitraum frei zu halten. Er hat der wellness-anlagenbau GmbH einen unmittelbar beim Montagebereich gelegenen Platz für das Abstellen von Produkten, Werkzeug, Material u.ä. zur Verfügung zu stellen. Sollte der Einbau nicht auf der Zufahrtsebene erfolgen, so hat er geeignete Hilfsmittel für den Transport der Materialien auf die vorgesehene Ebene bereit zu stellen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, so hat er der wellness-anlagenbau GmbH die daraus entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Kann dadurch ein vereinbarter Zeitplan nicht eingehalten werden, so ist die wellness-anlagenbau GmbH berechtigt, einen späteren Montage - und Liefertermin nach ihren betrieblichen Möglichkeiten einseitig vorzugeben.

5. Abnahme

Führt die wellness-anlagenbau GmbH die Montage der bestellten Waren durch, so erfolgen die Inbetriebnahme und die Abnahme des Produktes unmittelbar nach Fertigstellung der Montagearbeiten. Sie hat den Auftraggeber eine angemessene Zeitspanne vorher von diesem Termin zu verständigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme des Produktes wegen geringfügiger Mängel zu verweigern. Behauptet er Mängel, so sind diese in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren. Später bekannt gegebene Mängel hindern nicht die Fälligkeit der Schlussrechnung. Verweigert der Kunde die Abnahme oder den Probebetrieb grundlos, so gilt die Anlage als im Fertigstellungszeitpunkt abgenommen. Ist der Auftraggeber bei Montagefertigstellung nicht anwesend, so hat er umgehend einen Abnahmetermin für einen Zeitraum innerhalb der auf die Montagefertigstellung folgenden vierzehn Tage bekannt zu geben. Unterläßt er dies, so gilt das Produkt nach Ablauf dieser vierzehn Tage als abgenommen. Probebetrieb und Abnahme entfallen bei Selbstmontage durch den Auftraggeber.

6. Gewährleistung

Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches, so hat er seine Mängelrügen bei sonstiger Leistungsfreiheit der wellness-anlagenbau GmbH längstens binnen vierzehn Tagen nach erfolgter Abnahme schriftlich und ausreichend spezifiziert bekannt zu geben. Unterbleibt eine Abnahme, so beginnt die Frist für Mängelrügen mit der Auslieferung der Waren an den Auftraggeber.

Die unbedingte und genaue Einhaltung der Pflege - und Bedienungsanleitungen der wellness-anlagenbau GmbH ist essentielle Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche; nur bei entsprechender Bedienung und Pflege der ausgelieferten Produkte kann für deren Funktionalität und Mängelfreiheit eingestanden werden (vgl. dazu Punkt 7).

Die wellness-anlagenbau GmbH ist berechtigt, sich von Gewährleistungsansprüchen dadurch zu befreien, dass in angemessener Frist das mangelhafte Produkt verbessert oder das Fehlende nachgetragen wird. Der Auftraggeber kann die ihm bekannt gegebenen Termine für die Mängelbehebung nur bei Vorliegen besonderer Gründe ablehnen oder verschieben; die Belegungssituation seines Hauses bzw. Vorliegen der Hauptsaison stellen keinen derartigen Grund dar. Lehnt der Auftraggeber den Behebungstermin zu Unrecht ab, gilt das Werk als genehmigt und tritt die Fälligkeit der Werklohnansprüche der wellness-anlagenbau GmbH ein.

Die wellness-anlagenbau GmbH haftet nur bei grobem Verschulden für Mangelfolgeschäden.

Ist der Auftraggeber durch einen Architekten vertreten, so entfällt eine Warnpflicht der wellness-anlagenbau GmbH.

7. Lebensdauer:

a)  Konstruktive Bauteile (Korpusse, Türen) der von uns gelieferten Kabinen haben eine Lebensdauer von mindestens drei Jahren; dies jedoch nur bei Einhaltung der  nachstehenden Bedingungen:

   - Durchführung sämtlicher Wartungen durch einen von uns geprüften Servicetechniker lt. dem von uns vorgeschriebenen Wartungsintervall;

   - Verwendung der von uns vorgeschriebenen Sole sowie Duftstofflösungen;

   - Einhaltung der von uns vorgegebenen Reinigungsvorschriften;

   - Einhaltung der von uns vorgegebenen Trockenzeiten;

     Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben übernehmen wir im Schadensfall keine Gewährleistung bzw. Haftung für eine bestimmte Lebensdauer der gelieferten Produkte.

b) Technische und elektronische Bauteile (Verdampfer, Steuerungen, Öfen, Dampf und Duftleitungen, Pumpen, Verteiler, Magnetventile usw.) haben bei Einhaltung der    Bedingungen zu Punkt a) eine Lebensdauer von mindestens einem Jahr. Wird innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme der Anlage ein Wartungsvertrag (kostenpflichtig) mit unserem Unternehmen oder einem von uns autorisierten Fachunternehmen abgeschlossen, in welchem die Wartung dieser Anlagen mindestens einmal jährlich vorgesehen ist, so können wir eine Lebensdauer von zumindest drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme gewährleisten.

c)  Für Verschleissteile (Pumpenschläuche, Türschnäpper, Ventilatoren, Sole und Duftstoffinjektoren, Spots, Dichtungen, Dampfzylinder+ Elektroden, Sole und Zerstäubungsdüsen usw.) kann grundsätzlich keine bestimmte Lebensdauer zugesichert werden. Diese Teile sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen und müssen jeweils spätestens im Zuge der jährlichen Wartungen (kostenpflichtig) getauscht werden.

8. Annahmeverzug des Auftraggebers

a)  Verweigert der Auftraggeber die Annahme des bestellten Produktes, so ist die wellness-anlagenbau Gmbh berechtigt, auf seine Kosten die Einlagerung der Waren vorzunehmen. Nimmt die wellness-anlagenbau GmbH die Einlagerung im Rahmen des eigenen Betriebes vor, so stehen ihr Lagerhaltungskosten von 1 % der vereinbarten Auftragssumme pro Tag bis zum Wegfall des Annahmeverzuges in Rechnung zu stellen.

b)  Gerät der Kunde in Annahmeverzug, oder ist er im Bezug auf seine Zahlungsverpflichtungen bzw. Vorleistungen säumig, so kann die wellness-anlagenbau GmbH nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen vom Vertrag zurücktreten und unbeschadet der Einforderung des höheren tatsächlichen Schadens ein Pönale von 20 % der Bruttoauftragssumme in Rechnung stellen. Es steht ihr wahlweise auch Vertragserfüllung und Ersatz allen durch das vertragswidrige Verhalten des Auftragsgebers entstandenen Schadens zu.

9. Urheberrecht

Das Urheberrecht an sämtlichen Planunterlagen, Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Fotos u.ä. verbleibt bei der wellness-anlagenbau GmbH; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese ohne ausdrückliche Zustimmung der wellness-anlagenbau GmbH für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu verwenden oder zu veröffentlichen.

10. Verarbeitung auftragsbezogener Informationen

Der Auftraggeber räumt der wellness-anlagenbau GmbH die Berechtigung ein, alle auftragsbezogenen Informationen, Daten und Angaben in eine Datenverarbeitung aufzunehmen und zu verwalten.

11. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Als Erfüllungsort wird Kufstein vereinbart. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das für den Bereich Kufstein sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechtes oder anderer zwischenstaatlicher Übereinkommen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, welche dem ursprünglichen Zweck der Bestimmung am meisten entspricht.

Mitteilungen und Erklärungen des Auftraggebers, insbesondere Mängelrügen, sind nur dann beachtlich, wenn sie in schriftlicher Form verfasst und an den Sitz der wellness-anlagenbau GmbH adressiert sind.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Vertragsteile. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftlichkeit.

Für Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

Allgemeine Kosten des Bauvorhabens (Baustrom, Wasser, Inserate, etc) sind von der wellness-anlagenbau GmbH nur nach schriftlicher Vereinbarung anteilig zu übernehmen.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Bedienungsanleitungen, Behördenschreiben und Prüfzeugnisse sowie alle anderen Schriftstücke werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Eine allfällige Übersetzung in eine andere Sprache ist vom Auftraggeber in Eigenregie zu veranlassen. Die Einschulung des Personals erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.

Der Auftraggeber erteilt der wellness-anlagenbau GmbH die Berechtigung, für Werbezwecke die Bezeichnung sowie eigene Lichtbilder vom Bauvorhaben zu verwenden.